Nutzungsbedingungen
Rechtliche Grundlagen für die Nutzung unserer Dienstleistungen
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen SwissEmergencyCare und unseren Kunden für alle erbrachten Pflegeleistungen, Beratungsdienste und die Nutzung unserer digitalen Angebote.
Durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen oder die Nutzung unserer Website erkennen Sie diese Nutzungsbedingungen als verbindlich an. Falls Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, unsere Dienstleistungen nicht zu nutzen.
Diese Bedingungen gelten für alle Vertragsarten, einschließlich Notfallpflege, Kurzzeitpflege, medizinische Erstversorgung, Beratungsleistungen und alle weiteren von uns angebotenen Services.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Definition und Umfang unserer Leistungen
SwissEmergencyCare bietet professionelle Pflege- und Gesundheitsdienstleistungen im ambulanten Bereich. Unser Leistungsspektrum umfasst verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung und -betreuung:
Notfallpflege und Krisenintervention
- 24/7 verfügbare Notfall-Pflegeleistungen bei akuten Pflegebedürftigkeiten
- Krisenintervention bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands
- Medizinische Erstversorgung und Stabilisierung vor Ort
- Koordination mit Rettungsdiensten und medizinischen Einrichtungen
- Psychologische Unterstützung und Beratung in Krisensituationen
- Überbrückungsbetreuung bis zur regulären Versorgung
Kurzzeitpflege und Entlastungsdienste
- Stundenweise bis mehrtägige Betreuung zur Entlastung von Angehörigen
- Grundpflege und behandlungspflegerische Maßnahmen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen im Rahmen der Pflege
- Medikamentenverwaltung und -überwachung
- Mobilisierung und aktivierende Pflege
- Begleitung zu Arztterminen und therapeutischen Behandlungen
Medizinische Versorgung und Behandlungspflege
- Wundversorgung und Verbandswechsel nach ärztlicher Anordnung
- Injektionen, Infusionen und Medikamentengabe
- Katheter- und Sondenpflege
- Vitalzeichenkontrolle und medizinische Überwachung
- Schmerzmanagement und palliative Betreuung
- Rehabilitation und physiotherapeutische Unterstützung
Beratung und Unterstützung
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI für Angehörige und Betroffene
- Beratung zur Hilfsmittelversorgung und Wohnraumanpassung
- Unterstützung bei Anträgen und Behördengängen
- Schulungen für pflegende Angehörige
- Ernährungsberatung und Diätplanung
- Präventionsberatung und Gesundheitsförderung
Wichtiger Hinweis zu unseren Leistungen
Alle medizinischen und pflegerischen Leistungen werden ausschließlich von qualifizierten, examinierten Fachkräften erbracht. Wir arbeiten nach den aktuellen medizinischen und pflegerischen Standards und richten uns nach den geltenden Berufsordnungen und Qualitätsrichtlinien der Schweizer Gesundheitsbehörden.
Vertragsabschluss und Leistungsvereinbarung
Der Vertragsabschluss erfolgt durch gegenseitige Willenserklärungen zwischen SwissEmergencyCare und dem Kunden. Dabei können verschiedene Formen der Auftragserteilung und Annahme unterschieden werden:
Notfall-Aufträge
Bei Notfällen kommt der Vertrag durch die telefonische Beauftragung und die Bestätigung der Leistungserbringung durch SwissEmergencyCare zustande. Der Vertrag wird durch die Aufnahme der Pflegetätigkeit vor Ort wirksam.
- Telefonische Beauftragung über 24/7-Hotline
- Mündliche Bestätigung der Verfügbarkeit
- Vertragswirksamkeit mit Leistungsbeginn vor Ort
- Nachträgliche schriftliche Bestätigung binnen 48 Stunden
Geplante Leistungen
Für planbare Kurzzeitpflege und regelmäßige Betreuungsleistungen erfolgt der Vertragsabschluss durch schriftliche Vereinbarung oder bestätigte Online-Buchung.
- Schriftlicher Pflegevertrag mit detaillierter Leistungsbeschreibung
- Online-Buchung über Website mit E-Mail-Bestätigung
- Telefonische Buchung mit schriftlicher Nachbestätigung
- Persönliche Beratungstermine mit direkter Vertragsunterzeichnung
Beratungsleistungen
Beratungsverträge kommen durch die Terminvereinbarung und die Bestätigung des Beratungsumfangs zustande. Erstberatungen sind grundsätzlich kostenfrei.
- Terminvereinbarung per Telefon oder Online-Formular
- Bestätigung des Beratungsthemas und -umfangs
- Kostenfreie Erstberatung bis 60 Minuten
- Weiterführende Beratung nach separater Vereinbarung
Rechtswirksamkeit und Geschäftsfähigkeit
Verträge können nur mit geschäftsfähigen Personen oder deren gesetzlichen Vertretern abgeschlossen werden. Bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit ist die Zustimmung des gesetzlichen Betreuers oder Vormunds erforderlich.
In Notfallsituationen können lebensnotwendige Maßnahmen auch ohne vorherige Vertragsklärung eingeleitet werden, sofern dies zum Schutz von Leib und Leben erforderlich ist.
Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung unserer Leistungen richtet sich nach der gültigen Preisliste, welche auf unserer Website einsehbar ist und Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen wird. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
Preisgestaltung und Kostenarten
Zeitbasierte Abrechnung:
- • Stundenweise Abrechnung in 15-Minuten-Takten
- • Mindestabrechnung 30 Minuten pro Einsatz
- • Nachtzuschläge von 22:00 bis 06:00 Uhr
- • Wochenend- und Feiertagszuschläge
- • Notfallzuschlag bei Soforteinsätzen
Zusätzliche Kostenarten:
- • Anfahrtskosten bei Entfernungen über 10 km
- • Materialkosten für Verbrauchsartikel
- • Medikamentenbeschaffung in Notfällen
- • Begleitungskosten zu Arztterminen
- • Sonderleistungen nach Vereinbarung
Abrechnung und Kostenerstattung
Die Abrechnung erfolgt wahlweise direkt mit dem Kunden oder über die zuständigen Kranken- und Pflegeversicherungen, sofern entsprechende Leistungsansprüche bestehen.
Direktabrechnung:
- • Rechnungsstellung binnen 14 Tagen
- • Zahlungsfrist 30 Tage nach Rechnungsdatum
- • Ratenzahlung nach Vereinbarung möglich
- • Mahnkosten bei Zahlungsverzug
Versicherungsabrechnung:
- • Direktabrechnung mit Krankenversicherung
- • Pflegeversicherung nach SGB XI
- • Private Zusatzversicherungen
- • Eigenanteil je nach Versicherungsschutz
Zahlungsbedingungen und Verzug
Die Zahlung ist binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen und Mahnkosten zu berechnen.
- Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Schweizerischen Nationalbank
- Mahnkosten: 1. Mahnung kostenfrei, weitere Mahnungen je CHF 25,00
- Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann Vorauszahlung verlangt werden
- Aufrechnungsrechte nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
Leistungserbringung und Qualitätsstandards
SwissEmergencyCare verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Erbringung aller vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaft und den geltenden Qualitätsstandards des Schweizer Gesundheitswesens.
Qualifikation des Personals
Alle Pflegeleistungen werden ausschließlich von qualifizierten Fachkräften erbracht, welche die erforderlichen Ausbildungen, Zertifizierungen und Berufserfahrungen besitzen.
Mindestqualifikationen:
- • Examinierte Pflegefachkraft HF/FH
- • Gültige Berufsausübungsberechtigung
- • BLS-AED Zertifizierung (Basic Life Support)
- • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
- • Regelmäßige Fortbildungsnachweise
Spezialisierungen:
- • Notfallmedizin und Krisenintervention
- • Geriatrische Pflege und Demenzbetreuung
- • Palliativpflege und Schmerzmanagement
- • Wundmanagement und Diabetesbetreuung
- • Psychiatrische Pflege und Gerontopsychiatrie
Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
Sämtliche erbrachten Leistungen werden lückenlos dokumentiert und sind für Kunden, Ärzte und Versicherungen transparent nachvollziehbar.
- Digitale Pflegedokumentation nach aktuellen Standards
- Täglich aktualisierte Pflegeberichte mit Vitalwerten und Beobachtungen
- Medikamentendokumentation mit genauer Zeiterfassung
- Wunddokumentation mit fotografischer Verlaufskontrolle
- Kommunikation mit behandelnden Ärzten und anderen Therapeuten
- Regelmäßige Pflegeplanungen und Zielanpassungen
Kontinuierliche Qualitätsverbesserung
Wir unterliegen regelmäßigen internen und externen Qualitätskontrollen und entwickeln unsere Standards kontinuierlich weiter.
Interne Maßnahmen:
- • Monatliche Fallbesprechungen
- • Vierteljährliche Mitarbeiterschulungen
- • Kundenzufriedenheitsmessungen
- • Beschwerdemanagement und Verbesserungsvorschläge
Externe Kontrollen:
- • Jährliche Audits durch Zertifizierungsstellen
- • Behördliche Überprüfungen
- • Versicherungskontrollen
- • Medizinische Qualitätszirkel
Pflichten und Mitwirkung des Kunden
Für eine erfolgreiche Leistungserbringung ist die aktive Mitwirkung des Kunden erforderlich. Nachfolgende Pflichten dienen der Sicherheit aller Beteiligten und der Qualität der Pflegeleistungen.
Informationspflichten
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Gesundheitszustand und Krankengeschichte
- Mitteilung aller eingenommenen Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten
- Information über behandelnde Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister
- Meldung von Veränderungen des Gesundheitszustands oder neuen Diagnosen
- Angabe von Notfallkontakten und Ansprechpersonen
- Information über Hilfsmittel, besondere Bedürfnisse und Gewohnheiten
Mitwirkungspflichten
- Aktive Teilnahme an der Pflegeplanung und regelmäßigen Evaluation
- Befolgung ärztlicher Anordnungen und therapeutischer Empfehlungen
- Zuverlässige Terminwahrnehmung und rechtzeitige Absage bei Verhinderung
- Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Pflegeerbringung
- Kooperation mit dem Pflegepersonal und anderen Beteiligten
- Meldung von Problemen oder Unzufriedenheit zur zeitnahen Lösungsfindung
Organisatorische Verantwortung
- Sicherstellung des Zugangs zur Wohnung und zu den Pflegeräumen
- Bereitstellung notwendiger Hilfsmittel und Pflegeutensilien
- Gewährleistung hygienischer Bedingungen im Pflegebereich
- Sicherung persönlicher Gegenstände und Wertsachen
- Regelung der Haustierhaltung während der Pflegezeiten
- Information von Mitbewohnern oder Nachbarn über Pflegeeinsätze
Finanzielle Verantwortung
- Rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Eigenanteile
- Bereitstellung gültiger Versicherungsunterlagen und Ausweise
- Mitteilung von Änderungen bei Versicherungen oder Kostenträgern
- Klärung von Kostenübernahmen vor Leistungsbeginn
- Erstattung von Auslagen für Medikamente oder Hilfsmittel
- Schadensmeldung bei Beschädigungen durch eigenes Verschulden
Folgen von Pflichtverletzungen
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen der Kundenpflichten behalten wir uns vor, den Pflegevertrag außerordentlich zu kündigen oder die Leistungserbringung einzustellen. In solchen Fällen sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten, und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz seitens des Kunden.
Haftung und Haftungsbeschränkungen
SwissEmergencyCare haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Unsere Haftung ist entsprechend dem Risiko und der Art unserer Dienstleistungen beschränkt.
Unbeschränkte Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Personenschäden durch fehlerhafte Behandlung oder Pflege
- Vorsätzliche Schädigungen oder grobe Fahrlässigkeit
- Schäden durch nicht ordnungsgemäß qualifiziertes Personal
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
Beschränkte Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht Kardinalpflichten betreffen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Sachschäden durch leichte Fahrlässigkeit bis maximal CHF 10.000 pro Schadensfall
- Vermögensschäden bis zur Höhe der Jahresvertragssumme
- Folgeschäden nur bei vorhersehbaren und typischen Risiken
- Verspätungsschäden bei Kurzzeitpflege bis CHF 500 pro Tag
Ausgeschlossene Haftung
Für bestimmte Schadensfälle können wir keine Haftung übernehmen, insbesondere wenn diese außerhalb unseres Einflussbereichs liegen oder durch Dritte verursacht werden.
- Schäden durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg)
- Schäden durch nicht befolgte ärztliche Anordnungen des Kunden
- Verschlechterung des Gesundheitszustands trotz ordnungsgemäßer Pflege
- Schäden durch fehlerhafte Angaben oder Verschweigen wesentlicher Informationen
- Schäden an nicht pflegerelevanten Gegenständen oder Räumen
- Datenverluste durch technische Defekte beim Kunden
Versicherungsschutz
SwissEmergencyCare verfügt über umfassenden Versicherungsschutz zur Absicherung möglicher Haftungsansprüche und zum Schutz unserer Kunden.
Berufshaftpflichtversicherung:
- • Deckungssumme CHF 5 Millionen
- • Personenschäden und Sachschäden
- • Vermögensschäden inklusive
- • Weltweite Gültigkeit
Zusätzliche Absicherung:
- • Betriebshaftpflichtversicherung
- • Cyber-Versicherung für Datenrisiken
- • Rechtsschutzversicherung
- • Transportversicherung für Hilfsmittel
Verjährung von Ansprüchen
Schadenersatzansprüche gegen SwissEmergencyCare verjähren in zwei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der schadensverursachenden Person. Die Verjährung beginnt jedoch frühestens mit Beendigung der jeweiligen Pflegeleistung. Bei vorsätzlichen Schädigungen oder Personenschäden gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Vertragsdauer, Kündigung und Beendigung
Die Vertragsdauer und Kündigungsmodalitäten richten sich nach der Art der vereinbarten Leistungen. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen einmaligen Leistungen, befristeten und unbefristeten Dauerpflegeverträgen.
Einmalige Leistungen und Notfalleinsätze
Verträge über einmalige Leistungen enden automatisch mit vollständiger Leistungserbringung. Notfalleinsätze können nur in begründeten Ausnahmefällen vorzeitig beendet werden.
- Automatische Beendigung nach Leistungserbringung
- Abbruch nur bei medizinischer Notwendigkeit oder Gefährdung
- Vergütungsanspruch für erbrachte Teilleistungen
- Dokumentation der Abbruchgründe erforderlich
Kurzzeitpflege mit fester Laufzeit
Befristete Pflegeverträge laufen zum vereinbarten Zeitpunkt aus und verlängern sich nicht automatisch. Eine vorzeitige Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ordentliche Beendigung:
- • Ablauf der Vertragslaufzeit
- • Einvernehmliche vorzeitige Beendigung
- • Kündigung mit 7 Tagen Frist
- • Schriftform erforderlich
Außerordentliche Kündigung:
- • Schwerwiegende Pflichtverletzungen
- • Gefährdung der Pflegekräfte
- • Unmöglichkeit der Leistungserbringung
- • Zahlungsverzug über 30 Tage
Dauerpflegeverträge
Unbefristete Pflegeverträge für regelmäßige Betreuung können von beiden Seiten mit angemessener Frist gekündigt werden. Dabei sind die besonderen Umstände der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.
Vertragsdauer | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
---|---|---|
Bis 3 Monate | 7 Tage zum Monatsende | Letzter Kalendertag |
3-12 Monate | 4 Wochen zum Monatsende | Letzter Kalendertag |
Über 12 Monate | 3 Monate zum Quartalsende | 31.3., 30.6., 30.9., 31.12. |
Besondere Kündigungsrechte
In bestimmten Situationen können beide Vertragsparteien von besonderen Kündigungsrechten Gebrauch machen, die von den regulären Fristen abweichen.
Kündigungsrecht des Kunden:
- • Tod des Pflegebedürftigen
- • Dauerhafter Umzug in Pflegeheim
- • Wesentliche Verschlechterung der Finanzlage
- • Unzumutbare Pflegekraft-Wechsel
Kündigungsrecht von SwissEmergencyCare:
- • Gefährdung der Mitarbeiter
- • Unmöglichkeit der Leistungserbringung
- • Schwerwiegende Vertragsverletzungen
- • Wegfall der Betriebserlaubnis
Abwicklung bei Vertragsbeendigung
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt eine ordnungsgemäße Übergabe der Pflegedokumentation an den Nachfolgedienst oder die Familie. Alle bis zur Beendigung erbrachten Leistungen sind zu vergüten.
- Übergabe der Pflegedokumentation binnen 7 Tagen
- Information der behandelnden Ärzte über Betreuungsende
- Rückgabe von Hilfsmitteln und persönlichen Gegenständen
- Schlussrechnung binnen 14 Tagen nach Vertragsende
- Löschung personenbezogener Daten nach gesetzlichen Fristen
Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen SwissEmergencyCare und unseren Kunden findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für Kunden mit Wohnsitz im Ausland.
- Anwendung des Schweizerischen Obligationenrechts (OR)
- Geltung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (nDSG)
- Beachtung kantonal gültiger Gesundheitsgesetze
- Ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz von SwissEmergencyCare
- Ausnahme für Verbraucherklagen am Wohnsitz des Kunden
Änderungen der Nutzungsbedingungen
SwissEmergencyCare behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf anzupassen. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt.
- Schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail
- Veröffentlichung auf der Website
- Widerspruchsrecht binnen 30 Tagen
- Kündigungsrecht bei wesentlichen Änderungen
- Fortgeltung bisheriger Bedingungen bei Widerspruch
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Sprachversionen und Auslegung
Diese Nutzungsbedingungen wurden ursprünglich in deutscher Sprache verfasst. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
Bei Auslegungszweifeln einzelner Bestimmungen sind die gesetzlichen Bestimmungen, die Verkehrssitte im Pflegebereich und der erkennbare Vertragszweck heranzuziehen.
Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Nutzungsbedingungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die neuen Bedingungen ab dem ersten Vertragsänderungs- oder Verlängerungstermin nach dem Inkrafttreten.